Auf Jobsuche?


Wir vermitteln dich mit unserer Personalvermittlung direkt an einen Arbeitgeber, der zu dir passt. Du kannst dir sicher sein, dass wir dich nur an Arbeitgeber vermitteln, die deine Arbeitskraft zu schätzen wissen. 

Flexibel, schnell, 
zuverlässig.

Österreichweit können wir dir die Stelle vorschlagen, die zu deinem individuellen Profil passt, schlagen dich bei dem Unternehmen vor und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Egal, ob du nun ein kompetenter Facharbeiter/eine kompetente Facharbeiterin bist oder BerufseinsteigerIn bist: mit THG Personal kannst du dich ohne großen Bewerbungsaufwand in unterschiedlichen Unternehmen und in verschiedenen Tätigkeitsfeldern beweisen und persönlich weiterentwickeln. 

In den Branchen Technik, Handel, Gewerbe, Industrie, Bau und Transport, aber auch im Angestelltenbereich (gemeinsam mit unserem Partner Edler-HR) können wir dir die besten Jobs vermitteln und sind für dich als steirisches Unternehmen immer in deiner Nähe vertreten. Du erhälst einen festen Ansprechpartner in unserem Unternehmen, der dir in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten aufzeigt, die du in unserem Unternehmen hast und dich gerne über deine Perspektiven informiert. 

 


Vereinbare noch heute einen Termin und triff dich mit einem unserer kompetenten Recruiting-Mitarbeiter zu einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme!

Was ist Zeitarbeit?


Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer bei einem Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleister) gegen Entgelt angestellt ist und an ein Kundenunternehmen überlassen wird.

Das heißt: Der Mitarbeiter ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister (Arbeitgeber) fest angestellt und genießt die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers. Das betrifft zum Beispiel Leistungen der Pensions- und Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Wie andere Arbeitnehmer auch erhält der Mitarbeiter Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Zwar ist er im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung bei dem Personaldienstleister arbeitsvertraglich angestellt, arbeitet aber in einem Kundenunternehmen.

Deshalb spricht man von einer Dreieckskonstellation zwischen Mitarbeiter, Personaldienstleister (Überlasser) und Kunde (Beschäftiger). Zwischen Überlasser und Beschäftiger, also Personaldienstleister und Kunden, besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit, Arbeitszeit im Kundenunternehmen sowie den Preis bzw. Stundenverrechnungssatz regelt. Urlaubs- und Gehaltsregelungen, Zuschläge, das Verhalten im Krankheitsfall etc. sind im regulären Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Personaldienstleister festgesetzt. Der Personaldienstleister zahlt dem Arbeitnehmer seinen Lohn und verfügt über eine disziplinarische Weisungsbefugnis. Das heißt, er ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter zur rechten Zeit am richtigen Einsatzort auftaucht und seine Arbeitnehmerpflichten beim Kunden erfüllt. Der Kunde hingegen ist berechtig, dem Mitarbeiter fachliche Anweisungen zu geben. Er zahlt als Beschäftiger einen Rechnungsbetrag an den Überlasser bzw. Personaldienstleister. 

Zeitarbeit (Arbeitskräfteüberlassung) dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Als Mitarbeiter eines Personaldienstleistungsunternehmens können sie Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durch­starten. Kann ein Mitarbeiter den Personaldienstleister von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Kunden über eine Übernahme gesprochen werden.