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Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer bei einem Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleister) gegen Entgelt angestellt ist und an ein Kundenunternehmen überlassen wird.
Das heißt: Der Mitarbeiter ist über einen Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister (Arbeitgeber) fest angestellt und genießt die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers. Das betrifft zum Beispiel Leistungen der Pensions- und Krankenversicherung und der Unfallversicherung. Wie andere Arbeitnehmer auch erhält der Mitarbeiter Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Zwar ist er im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung bei dem Personaldienstleister arbeitsvertraglich angestellt, arbeitet aber in einem Kundenunternehmen.
Deshalb spricht man von einer Dreieckskonstellation zwischen Mitarbeiter, Personaldienstleister (Überlasser) und Kunde (Beschäftiger). Zwischen Überlasser und Beschäftiger, also Personaldienstleister und Kunden, besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, der die konkrete Tätigkeit, Arbeitszeit im Kundenunternehmen sowie den Preis bzw. Stundenverrechnungssatz regelt. Urlaubs- und Gehaltsregelungen, Zuschläge, das Verhalten im Krankheitsfall etc. sind im regulären Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Personaldienstleister festgesetzt. Der Personaldienstleister zahlt dem Arbeitnehmer seinen Lohn und verfügt über eine disziplinarische Weisungsbefugnis. Das heißt, er ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter zur rechten Zeit am richtigen Einsatzort auftaucht und seine Arbeitnehmerpflichten beim Kunden erfüllt. Der Kunde hingegen ist berechtig, dem Mitarbeiter fachliche Anweisungen zu geben. Er zahlt als Beschäftiger einen Rechnungsbetrag an den Überlasser bzw. Personaldienstleister.
Zeitarbeit (Arbeitskräfteüberlassung) dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Als Mitarbeiter eines Personaldienstleistungsunternehmens können sie Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durchstarten. Kann ein Mitarbeiter den Personaldienstleister von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Kunden über eine Übernahme gesprochen werden.